Sorgfalt gegenüber Fracht und Auftraggeber:

Spedition Kanwischer transportiert gem. den Vertragsbedingungen für den Güterkraftverkehrs-, Speditions- und Logistikunternehmer - (VBGL) -

Präambel
Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. empfiehlt den seinen Mitgliedsorganisationen angeschlossenen Güterkraftverkehrs- und Logistikunternehmern die nachstehenden Vertragsbedingungen unverbindlich zur Verwendung im Geschäftsverkehr mit ihren Auftraggebern/Auftragnehmern. Den Adressaten steht es frei,
der Empfehlung zu folgen oder andere Allgemeine Geschäftsbedingungen zu verwenden.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Bedingungen gelten für Unternehmer, die
– als Frachtführer im gewerblichen Straßengüterverkehr Frachtverträge schließen,
– als Spediteure Speditionsverträge mit Selbsteintritt (§ 458 HGB) zu festen Beförderungskosten (§ 459 HGB) und über Sammelladung (§ 460 HGB) sowie Lagerverträge schließen,
– als Logistikunternehmer Dienstleistungen erbringen, die mit der Beförderung oder Lagerung von Gütern in Zusammenhang stehen, auch insoweit, als sie nicht speditionsüblich sind.

lili.gif