Sorgfalt gegenüber Fracht und Auftraggeber:Spedition Kanwischer transportiert gem. den Vertragsbedingungen für den Güterkraftverkehrs-, Speditions- und Logistikunternehmer - (VBGL) -
Präambel
Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. empfiehlt den seinen Mitgliedsorganisationen angeschlossenen Güterkraftverkehrs- und Logistikunternehmern die nachstehenden Vertragsbedingungen unverbindlich zur Verwendung im Geschäftsverkehr mit ihren Auftraggebern/Auftragnehmern. Den Adressaten steht es frei,
der Empfehlung zu folgen oder andere Allgemeine Geschäftsbedingungen zu verwenden.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Bedingungen gelten für Unternehmer, die
– als Frachtführer im gewerblichen Straßengüterverkehr Frachtverträge schließen,
– als Spediteure Speditionsverträge mit Selbsteintritt (§ 458 HGB) zu festen Beförderungskosten (§ 459 HGB) und über Sammelladung (§ 460 HGB) sowie Lagerverträge schließen,
– als Logistikunternehmer Dienstleistungen erbringen, die mit der Beförderung oder Lagerung von Gütern in Zusammenhang stehen, auch insoweit, als sie nicht speditionsüblich sind.
Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. empfiehlt den seinen Mitgliedsorganisationen angeschlossenen Güterkraftverkehrs- und Logistikunternehmern die nachstehenden Vertragsbedingungen unverbindlich zur Verwendung im Geschäftsverkehr mit ihren Auftraggebern/Auftragnehmern. Den Adressaten steht es frei,
der Empfehlung zu folgen oder andere Allgemeine Geschäftsbedingungen zu verwenden.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Bedingungen gelten für Unternehmer, die
– als Frachtführer im gewerblichen Straßengüterverkehr Frachtverträge schließen,
– als Spediteure Speditionsverträge mit Selbsteintritt (§ 458 HGB) zu festen Beförderungskosten (§ 459 HGB) und über Sammelladung (§ 460 HGB) sowie Lagerverträge schließen,
– als Logistikunternehmer Dienstleistungen erbringen, die mit der Beförderung oder Lagerung von Gütern in Zusammenhang stehen, auch insoweit, als sie nicht speditionsüblich sind.



